FAQ zu § 13b UStG
Fragen – einfach beantwortet
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG?
Es bedeutet, dass die Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übergeht. Der Auftraggeber zahlt also keine Umsatzsteuer an den Subunternehmer, sondern führt sie selbst ans Finanzamt ab.
Wann muss ich als Auftraggeber die Umsatzsteuer abführen?
Wenn Sie selbst Bauleistungen erbringen und Leistungen von Subunternehmern beziehen, sind Sie meist zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet – statt der Subunternehmer.
Wie muss eine Rechnung nach § 13b UStG aussehen?
Die Rechnung darf keine Umsatzsteuer enthalten und muss den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG“ beinhalten.
Wer ist vom § 13b UStG betroffen?
Vor allem Unternehmen im Baugewerbe, die Bauleistungen einkaufen und selbst weiterverarbeiten – wie Generalunternehmer, Projektentwickler oder Bauträger.
Wie hängt § 13b UStG mit § 48b EStG zusammen?
Beide betreffen Bauleistungen: § 13b regelt die Umsatzsteuer, § 48b den Steuerabzug. Unternehmen, die Subunternehmer beschäftigen, müssen beides beachten.